Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen
§ 1 Allgemeines
Absprachen bedürfen immer der Schriftform.
§ 2 Lieferzeit
Die Lieferzeit können wir Ihnen nach Auftragserteilung bzw. Klärung der genauen Fix Maße durch unseren Aufmaß Techniker (mit unserer Auftragsbestätigung) mitteilen. Für evtl. Verzögerungen seitens des Lieferanten, bei höherer Gewalt wie z.B.: Krankheit des Montageteams übernehmen wir keine Haftung
§ 3 Montagehinweise
Auf eventuelle Schäden am Baukörper im Laibungsbereich, z.B. Beschaffenheit des Mauerwerks, loser Putz insbesondere elektrische Leitungen, Fliesen, Wasser- und Heizungsrohre etc. sowie auf Putzbeschädigungen, übernehmen wir keinerlei Haftung. Wir weisen darauf hin, dass bei der Demontage von bodentiefen Elementen die äußere Abdichtung gegen Feuchtigkeit auf Dichtheit durch eine Fachfirma geprüft bzw. wenn notwendig neu angebracht werden muss.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Anzahlungsrechnung - Ab einem Auftragswert von 3.000,00 € inkl. MwSt. stellen wir Ihnen eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 30% des Auftragswertes ohne Abzug von Skonto. Diese ist innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug fällig. Die Möglichkeit einer Skontozahlung können Sie bei der Schlussrechnung in Anspruch nehmen, bei dem natürlich der gesamte Auftragswert berücksichtigt wird. Ohne eine beglichene Anzahlungsrechnung findet keine Montage statt.
Abschlagsrechnungen - Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 10.000,00 €, erhalten Sie mit Ihnen vereinbarte Abschlagsrechnungen. Zum Beispiel: 1.) Anzahlungsrechnung mit Erhalt unserer Auftragsbestätigung (fällig innerhalb von 5 Tagen), 2.) Abschlag bei Montagebeginn (fällig sofort nach Erhalt der Rechnung), 3.) Schlussrechnung nach Fertigstellung der Montage (fällig innerhalb von 3 Tagen mit Skontoabzug).
Allgemeine Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen nach erfolgter Montage bzw. nach Rechnungsdatum fällig, hier haben Sie die Möglichkeit mit angegebenem Skonto zu zahlen (Festpreis). Sollten Sie nach dieser Zeit eine Zahlung anweisen, ist diese ohne Skontoabzug (Summe Brutto) bis spätestens 10 Tage nach Montage bzw. nach Rechnungsstellungsdatum zu begleichen. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert
Unfertige Arbeiten - Sollte eine Montage nach geplantem Montagezeitraum nicht abgeschlossen werden können, sind Sie verpflichtet die Schlussrechnung mit Einbehalt von max. 500,00 € je nach Vereinbarung innerhalb des angegebenen Zahlungszeitraums zu begleichen. Nach vollständiger Erledigung der Montage begleichen Sie den von Ihnen einbehalten Betrag innerhalb von 3 Tagen.
Zahlungsverzug - Sollten Sie den angegebenen Zeitraum der Zahlung überschreiten, behalten wir uns eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Zahlungserinnerung/Mahnung vor.
§ 5 Ihre Rechnung - Aufbewahrungspflicht
Privatpersonen sind gesetzlich verpflichtet, eine Rechnung 2 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem 31.12. des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Die Lohnkosten unserer Rechnung, können Sie in Ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung geltend machen.
§ 6 Wartung, Gewährleistung, Haftung und Mängel
Bitte zeigen Sie offensichtliche Mängel und äußerlich erkennbare Beschädigungen sofort oder innerhalb von 7 Tagen nach Montage an. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bauelemente bedürfen regelmäßiger Pflege und Wartung. Die Einhaltung der Pflege und Wartungsanleitung ist Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung. Zum Beispiel: Pflege.- und Wartungsanleitung für Kunststofffenster, Merkblatt richtig Lüften, Merkblatt Kondens.- und Tauwasserbildung.
§ 7 Gewährleistung:
2 Jahre nach BGB (außer auf Elektro- und Verschleißteile)
- Fenster Scheithauer GmbH & Co. KG
- Marbacher Straße 31, 71691 Freiberg am Neckar a. N.
- Tel.: 07141 / 899 140
- info∂fenster-scheithauer.de,
- www.fenster-scheithauer.de
Stand 09/2025